Allgemeine Geschäftsbedingungen „AGB“
für Touren und Veranstaltungen mit „querfeldein Touren, 59872 Meschede“
Reisevertrag:Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, die der Besteller dem Auftragnehmer (querfeldein Touren) unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erteilt. Die Dienstleistung erstreckt sich auf geführte Touren sowie Fahrtechniktraining für Radfahrer/innen, Mountainbiker/innen und Pedelec-Fahrer/innen (auch E-Biker genannt).
Vertragsabschluss:Mit der Anmeldung, die schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde querfeldein Touren den Abschluss eines Vertrages für die Veranstaltung einer geführten Radtour und oder eines Fahrtechniktraining verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung über die Annahme des Vertrages. Die Bestätigung wird per E-Mail oder schriftlich an den Kunden verschickt. Der Kunde muss diesen unterschrieben und mit Angabe seiner Kontaktdaten zurücksenden. Entweder per E-Mail oder auf dem postalischen Weg.
Bezahlung:
Die Bezahlung, für die von querfeldein Touren erbrachte Leistung ist direkt an das in der Auftragsbestätigung aufgeführte Bankkonto zu bezahlen. Optional über die angegeben Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal. Die Bezahlung ist mit Vertragsschluss sofort fällig und muss vom Kunden spätestens 21 Tage vor Antritt der geführten Radtour und oder des Fahrtechniktrainings überwiesen sein.
Rücktritt:
Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gilt die Schriftform des § 126 BGB. Bei einem erfolgten Rücktritt wird die Vergütung dem Kunden unverzüglich zurückerstattet, sofern die Rücktrittserklärung bei querfeldein Touren 30 Tage vor dem Touren- oder Kurstermin zugegangen ist. Geht die Rücktrittserklärung nicht bis zu dem vorbezeichneten Zeitpunkt bei dem Veranstalter ein, behält sich der Veranstalter vor, eine Rücktrittsgebühr einzubehalten. Diese beläuft sich je nach Aufwand auf 75 % bis 100 % der vereinbarten Vergütung.
Aufhebung des Vertrags vom Veranstalter:Die Touren und Kurse finden bei jeder Witterung statt. Bleibende Erlebnisse und Lernerfolge sind auch bei schlechten Wetter an der Tagesordnung. Wird der Touren- oder Kurstermin jedoch infolge nicht vorhersehbar höherer Gewalt unmöglich gemacht, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen oder Ersatztermine anbieten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden bei Bedarf umgehend zu 100% zurückerstattet oder nach Wunsch als Gutschein anboten.
Gutscheine:
Jeder ausgestellte Gutschein kann bei den gleichbleibenden Leistungen übertragen werden. Extra Leistungen können mit dem Veranstalter im Voraus abgesprochen und hinzugebucht werden. Gutscheine können nicht rückvergütet oder in bar ausgezahlt werden. Gutscheine über querfeldein Touren verjähren nicht!
Teilnahmebedingungen:Jeder Teilnehmer des Fahrtechnikkurses ist an die für die Durchführung der geführten Tour sowie Fahrtechniktraining erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter oder Guide gebunden. Jeder Kursteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer (sowie auch die Natur) nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Guides kann dieser den Teilnehmer von der Fahrt ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in solch einem Fall nicht.
An einer geführten Tour sowie an einem Fahrtechnikkurs kann nur teilnehmen, wer vollkommen fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss der geführten Tour sowie des Fahrtechniktraining. Die Teilnehmer verpflichten sich während der Tour die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
Haftungsbeschränkungserklärung:
Der Guide ist von allen Haftungsansprüchen für Sach- und Personenschäden für die von querfeldein Touren angebotenen Veranstaltungen freigestellt, soweit sie nicht durch den Guide selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Kunde ist selbst für seine Fahrweise vollkommen verantwortlich und ihm ist bewusst, dass während einer geführten Touren sowie des Fahrtechniktraining grundsätzlich ein hohes Unfallrisiko und damit einhergehende Sachschäden sowie ein hohes Verletzungsrisiko (gleich welcher Art, d.h. leichtere bis hin zu lebensbedrohenden sowie auch tödliche Verletzungen) nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kunden verpflichten sich, während der geführte Touren sowie Fahrtechniktraining als Minimalschutzausrüstung einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen und den Anweisungen des Guides Folge zu leisten.
Urheberrecht Die angebotenen Touren unterliegen dem Urheberrecht, eine GPS-Aufzeichnung zur privaten Nutzung ist zugelassen. Die Vervielfältigung und Verbreitung von GPS-Aufzeichnungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung dem Veranstalter querfeldein Touren.
Fotos und Videos
Der Teilnehmer überträgt das Nutzungsrecht der Fotos und Videos aus den geführten Touren oder allen anderen angebotenen Dienstleistungen an den Veranstalter querfeldein Touren und stimmt einer Veröffentlichung der Fotos zu. Die Urheber- und Nutzungsrechte für Texte, Grafiken, Bilder und Design liegen bei dem Veranstalter querfeldein Touren. Die nicht-kommerzielle Erstellung, Verwendung und Weitergabe von Kopien in elektronischer oder ausgedruckter Form sind erlaubt, wenn der Inhalt unverändert bleibt und keine Rechte Dritter betroffen sind.
Stand: 01.06.2024